In Deutschland wurden daher die ersten Standesämter bis 1808 im französisch besetzten Rheinland eingeführt, es gibt jedoch auch Standesamtsbücher aus den vorherigen Jahren, das Älteste ist von 1792. Diesem Beispiel folgten nach und nach auch andere deutschen Staaten so beispielsweise 1870 im Großherzogtum Baden und ab dem 1. Oktober 1874 in Preußen und am 01.01.1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches.
Jede kreisfreie Stadt sowie jeder Landkreis haben ein eigenes Standesamt, während in Großstädten oft in jedem einzelnen Stadtteil ein Standesamt eingerichtet wurde. Die Aufgaben sind jedoch überall gleich: gemeldete Geburten und Sterbefälle werden im jeweiligen Geburts- bzw. Sterberegister eingetragen und eine Urkunde über den Vorfall ausgestellt. Darüber hinaus werden die Eheschließungen durchgeführt und ebenfalls im Register erfasst sowie die Heiratsurkunde dem Brautpaar übergeben. Bis Ende 2008 existierten darüber hinaus in Baden-Baden, Berlin, Hamburg und München Hauptstandesämter für personenstandsfälle, bei denen das Ausland betroffen war.
Aufgrund der wechselhaften Geschichte Deutschlands wurden einst selbstständige Gemeinden zu Landkreisen zusammengefasst oder in größere Städte eingemeindet. Zudem werden die Register oft nach der Schutzfrist (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 90 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre) vom Standesamt an das zuständige Stadt- oder Landesarchiv übergeben. Eine gute Hilfestellung bieten daher die Ortsartikel auf GenWiki, wo andere Familienforschende ihre Rechercheergebnisse dokumentiert haben.
Quelle: wikipedia
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