„Das Wort lebt länger als die Tat.“ Pindar, griechischer Dichter (ca. 518-446 v.Chr.)
Das Aktenwesen
Seit dem 13. Jahrhundert wurde die Verwaltung organisierter und es kam zu einer Zunahme von Schriftstücken aus den unterschiedlichsten staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen. Diese Dokumente beinhalten jedoch keine rechtlichen Sachverhalte wie
Urkunden. Doch durch diese Aufzeichnungen können das Leben und die Organisation der damaligen Zeit heute gut rekonstruiert werden.
Im 18. Jahrhundert setzte sich in den Behörden das Kollegialsystem durch, wodurch ein Schriftstück nicht mehr nur von einer Person bearbeitet wird, sondern von mehreren, was dazu führte dass verschiedene Vermerke gesetzt werden mussten, um so den Bearbeitungsstand nachzuvollziehen.
Die Aktenkunde oder Aktenlehre
Der Historiker Heinrich Otto Meisner wurde 1922 Dozent für Archivkunde, Verfassungs-, Verwaltungs- und Behördengeschichte am Preußischen Institut für Archivwissenschaften in Berlin-Dahlem. Auf ihn ist die Aktenkunde als
historische Hilfswissenschaft
als eigener Lehrstuhl zurück zu führen, die sich auf behördliche Schriftstücke konzentriert und diese analytisch, genetisch und systematisch untersucht. Die analytische Aktenkunde beschäftigt sich dabei um das verwendete Papier und das Schreibgerät sowie mit dem Aufbau des Geschriebenen. Die genetische Aktenkunde untersucht den Entstehungsprozess der Akte innerhalb der Behörde und die systematische Aktenkunde stellt eine Typologie der Akte mit klaren Richtlinien auf.
Wichtige Erkenntnisse für die Ahnenforschung?
Sobald sich ein Familienforscher in ein Archiv begibt und Einsicht in behördliche Unterlagen nimmt, befindet es sich indirekt schon im Bereich der Aktenkunde. Insbesondere wenn es sich nicht um Personenstandsunterlagen des Standesamtes handelt, ist ein Grundwissen über die Behörden hilfreich.
Weiterführende Literatur
Hans Wilhelm Eckardt, Gabriele Stüber und Thomas Trumpp: Paläographie - Aktenkunde - Archivalische Textsorten; ISBN 978-3768610643
Quellen: wikipedia