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Bürgerbuch – Verzeichnis der städtischen Bevölkerung

Jessica • 26. Juli 2024
Nicht jeder Stadtbewohner wurde automaisch Bürger dieser Stadt, wie wir es heutzutage kennen. Als sich die Städte im Mittelalter entwickelten, musste das Bürgerrecht erkauft werden und hing an verschiedenen Voraussetzungen. Die Städte führten Listen über das vergebene Bürgerrecht, zunächst in Bürgerrollen, später in Bürgerbücher.

Die Entstehung

Im Mittelalter entwickelten sich immer mehr größere Ansiedlungen, die nach und nach das Stadtrecht erhielten. Gab es um 1100 in Mitteleuropa nur einige hundert Städte, kamen in den folgenden 250 Jahren aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwunges zu immer mehr Stadtgründungen. Da sich die Bewohner hier nicht mehr selbst versorgten, sondern durch Handwerk, Handel oder Verwaltungsarbeiten den Lebensunterhalt verdienten, wurde es notwendig, dass einen Überblick zu erhalten, wie viele Bürger mit Nahrungsmittel und Waren versorgt werden musste, wie viele Wehrpflichte zur Verfügung standen und vor allem wie hoch die zu erwarteten Steuereinnahmen sein würden. Daher wurden Personenverzeichnisse angelegt über den Teil der städtischen Bevölkerung, die das Bürgerrecht und damit einhergehende Bürgerpflichten innehatten.

Um das Bürgerrecht zu erhalten, musste man häufig einen gewissen Grundbesitz sowie eine Mindestvermögen vorweisen bzw. einen Einkommensnachweis vorlegen. Außerdem musste das Bürgerrecht durch die Entrichtung eines Bürgergeldes erkauft werden. Damit erhielt man den Status eines Bürgers und hatte das Recht, ein Gewerbe nachzugehen sowie an Wahlen teilzunehmen, jedoch auch die Pflicht Steuern zu zahlen und im Verteidigungsfall seinen Beitrag zu leisten. Heute gibt es Bürgerbücher meistens nur noch für Ehrenbürgerschaften, wenn sich Personen besonders um ihre Stadt verdient gemacht haben.

Quelle für die Familienforschung

Bürgerbücher reichen oft zeitlich weit vor die Einführung von Kirchenbüchern und sind daher eine wertvolle Quelle für die Familienforschung. Auch geben sie Auskunft zu Einkommen und Wohlstand der Vorfahren. Jedoch konnten nicht alle Personen aus den oben genannten Gründen das Bürgerrecht erwerben, sodass sie nur einen privilegierten Teil der städtischen Bevölkerung umfassen. Einwohnerlisten sind dagegen vollständiger – wurden jedoch nicht jährlich erhoben. Einen Blick in das Bürgerbuch kann dennoch nicht schaden.

Quelle: Computergenealogie 3/2023 & wikipedia

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