Mit den Artikeln 225 und 226 des Versailler Vertrages wird der Umgang mit den Kriegsgräbern beider Seiten geregelt. Die Regierungen verpflichten sich, dass „die Grabstätten … mit Achtung behandelt und instandgehalten werden“, was zu einer wichtigen Grundlage für die Arbeit der deutschen Kriegsgräberfürsorge wird.
Der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. wird am 16. Dezember 1919 gegründet und baut bis Anfang der 1930er Jahre zahlreiche Kriegsgräberstätten aus. Mit der Machtübernahme der NS muss sich auch der Volksbund dem neuen Regime unterwerfen und so übernimmt der Gräberdienst der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg die Errichtung von Soldatenfriedhöfen.
Ab 1946 werden über 400 Kriegsgräberstätten in Deutschland angelegt und ab 1954 erhält der Volksbund von der Bundesregierung den Auftrag auch Soldatengräber im Ausland zu suchen, zu sichern und zu pflegen. Somit betreut der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. heute 832 Kriegsgräberstätten in 46 Staaten mit etwa rund 2,8 Millionen Kriegstoten. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der politischen Wende in den osteuropäischen Ländern nahm der Volksbund auch hier in einigen Ländern seine Arbeit auf. Hier werden rund 3 Millionen deutsche Soldaten vermutet, doch die über hunderttausend Grabanlagen sind nur schwer auffindbar, zerstört, überbaut oder geplündert.
Eine online Gräbersuche ermöglicht es, in den aktuell rund 4,8 Millionen Einträgen zu suchen (Stand Dezember 2019). Rund 500.000 Einträge warten noch auf ihre Digitalisierung. Bei einigen Einträgen ist neben den persönlichen Angaben auch eine genaue Lagebeschreibung des Grabes angegeben. Zudem können Auszüge aus dem Friedhofsbuch angefordert werden. Auf einer Karte sind zudem sämtliche Kriegsgräberstätten verzeichnet und mit weiteren Informationen versehen.
Auch Kriegstote anderer Länder beider Weltkriege sind im Internet zugänglich. Beispielsweise:
Quelle: www.volksbund.de
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