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Von Gaunern und Ganoven

Jessica • Mai 11, 2020
Eigentlich möchte man ja keinen Straftäter in der Familie haben … aber manchmal muss man den Tatsachen ins Auge schauen und akzeptieren, dass die eigenen Vorfahren nicht immer reine Westen hatten.

Begriffsherkunft

Seit dem 16. Jahrhundert bezeichnete man Menschen, die gewerbsmäßig Betrug oder Diebstahl betreiben als Gauner. Der Ursprung des Wortes liegt im Wort Joner oder Jauner und entstammte dem Dialekt des fahrenden Volkes. Es bezeichnete ursprünglich einen Falschspieler beim Kartenspiel. Dieser Begriff verbreitete sich im deutschen Sprachgebrauch und wurde auch auf andere Betrügereien ausgeweitet. Der Begriff Ganove stammt aus vom hebräischen Wort gannaw ab und bedeutet stehlen.

Das Gaunerwesen

Insbesondere die Armut und die große Not im 18. Jahrhundert zwang viele Menschen im 18. Jahrhundert sich dem Gaunertum anzuschließen, sodass das organisierte Verbrechen entstand. 1888 wurde der Begriff „Gaunertum“ sogar in Meyers Konversationslexikon aufgenommen mit der Beschreibung: „In dem ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhundert steigerte sich während der Kriegsnöte, namentlich in den Grenzländern an den Rheinufern, das Übel (Gauner) zu einer unerträglichen Höhe. Die Gauner bildeten nicht geschlossene Banden, sondern pflegten sich nur gelegentlich zu gemeinsam auszuführenden Streichen zu vereinigen und sich, mochte der Anschlag gelungen sein oder nicht, alsbald wieder nach allen Seiten zu zerstreuen.“

Die Gaunerkartei

Das Institut Deutsche Adelsforschung zu Kiel hat 2002 begonnen eine Gaunerkartei anzulegen. Der Grundstock dieser Verzeichnis-Sammlung bildete das Herumstreiferverzeichnis aus dem Herzogtum Schleswig und wurde im Laufe der Zeit um weitere Datenbanken, sodass heute mehr als 123.000 historische Steckbriefe im Zeitraum 1500-1919 vorhanden sind.
Historischer Steckbrief von 1835, mit dem Georg Büchner gesucht wurde.
Die Seite versteht sich als Verzeichnis, in dem man nach Personen suchen kann und bei einem Eintrag einen kleinen Hinweis erhält. Detaillierte Auskünfte müssen gegen Gebühr angefordert werden, in denen nach Aussage des Instituts Deutsche Adelsforschung zu Kiel Quellen- und Signaturhinweise enthalten sind, um sich die Originalunterlagen aus dem entsprechenden Archiv oder der Bibliothek raussuchen zu können.
Quelle: gaunerkartei.de
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