Bereits in der frühen Vorzeit wird die Region von Wikingern besiedelt, wie neben zahlreichen Megalithgräbern auch die im 9. Jahrhundert entstandene Siedlung Haithabu, südlich der heutigen Stadt Schleswig, belegt. Haithabu war in das sogenannte Danewerk eingebunden, eine Befestigungsanlage im nördlichen Schleswig-Holstein, die aus Erdwällen mit Wehrgräben, Ziegelmauern, sowie mittelalterlichen Wallburgen und Seesperrwerken bestand. Das Bauwerk entstand um 700 n. Chr. Und wurde immer wieder erweitert und ausgebaut. Als dänisches Nationaldenkmal und größtes archäologisches Denkmal Nordeuropas wurde der Danewerk zusammen mit Haithabu 2018 von der UNESCO zum Welterbe ernannt.
Ab Mitte des 13. Jahrhundert entstand das dänische Herzogtum Schleswig, welches 1386 mit der deutschen Grafschaft Holstein unter einem Landesherrn vereinigt wurde. Bis 1460 wurde die Region von den deutschen Grafen von Schauenburg regiert, bis die Familie ausstarb. In dieser Zeit hatten sich bereits erste größere Städte entwickelt, von denen Lübeck als Hansestadt zu den bedeutendsten Metropolen in Europa gehörte.
König Christian I. von Dänemark wurde neuer Landesherr für die Region Schleswig-Holstein, als 1474 Holstein vom römisch-deutschen Kaiser zum Herzogtum erhoben wurde. Somit war Christian I. sowohl König von Dänemark als auch Herzog in Schleswig-Holstein, wobei er in Schleswig als dänisches Lehen regierte und in Holstein als Vasall des römischen-deutschen Kaisers fungierte. 1544 wurden dann die Herzogtümer zwischen König Christian III. und seinen beiden Halbbrüdern Johann dem Älteren und Adolf I. aufgeteilt. Dabei begründete Adolf I. das Haus Schleswig-Holstein-Gottort.
Mit dem Vertrag von Zarskoje Selo 1773 fand die Landesteilung ihren vorläufigen Abschluss. Die Herzogtümer fielen allein dem dänischen König zu, was zu einem großen wirtschaftlichen und politischen Aufschwung führte. Der entstandene Eiderkanal, der Vorläufer des heutigen Nord-Ostsee-Kanals, wurde zur wichtigsten Wasserstraße zwischen Nord- und Ostsee.
Die aufkommenden nationalliberalen Strömungen in Europa machten auch vor Schleswig-Holstein nicht halt: Bedingt durch den nationalpolitischen Gegensatz zwischen einer deutschen und einer dänischen Partei, kommt es 1848 zu einem dreijährigen Bürgerkrieg. Dabei forderte die schleswig-holsteinische Bewegung die Aufnahme eines vereinigten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund, währen die dänische Nationalliberale die Aufnahme des Herzogtums Schleswig in das Königreich Dänemark fordert. Der Konflikt ende 1852 durch das Londoner Protokoll, in dem der dänische Gesamtstaat von den Großmächten garantiert, jedoch muss sich Dänemark verpflichten, Schleswig nicht näher als Holstein an das Königreich Dänemark zu binden.
Doch der Friede herrschte nicht lange. Die Spannungen im Konflikt brodelten weiter und führten 1864 zum Deutsch-Dänischen Krieg. In der Schlacht bei Düppel erlitt Dänemark am 18.04.1864 schwere Verluste gegen die preußisch-österreichischen Truppen und musste das Herzogtum Schleswig an Preußen sowie das Herzogtum Holstein an Österreich abtreten. 1866 besetzte Preußen auch das Herzogtum Holstein und machte beide Herzogtümer zu einer preußischen Provinz, lehnte die Ernennung zu einem eigenständigen deutschen Kleinstaat jedoch ab.
Obwohl eine Volksabstimmung die endgültige nationale Zugehörigkeit von Schleswig-Holstein bereits beim Prager Frieden von 1866 klären sollte, kam diese erst 1920 aufgrund des Versailler Vertrages zustande. Am 10.02.1920 und am 14.03.1920 fand die Abstimmung in zwei Zonen statt: Zone 1 umfasste das Abstimmungsgebiet südlich von Tondern und nördlich von Flensburg, während Zone 2 die Gebiete Glücksburg, Flensburg, Niebüll, Sylt, Föhr und Amrum umfasste. Das Ergebnis: In Zone 1 stimmten 75 % für die Zugehörigkeit zu Dänemark und in Zone 2 stimmten 80 % für die Zugehörigkeit zu Deutschland. Seither bildete die Grenze zwischen beiden Abstimmungsgebieten die Staatsgrenze zwischen Dänemark und Deutschland, mit nationalen Minderheiten beiderseits der Grenze.
Quelle: Computergenealogie 1/2020 & schleswig-holstein.de
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