Die Einführung der Standesämter im Deutschen Kaiserreich am 1. Januar 1975 war auch die Geburtsstunde des Familienstammbuches oder auch Stammbuch der Familie genannt. Am Tag der Eheschließung wurde und wird noch heute den frisch verheirateten Eheleuten das Familienstammbuch übergeben. Hier wurde neben der Heirat auch die Herkunft der Eltern der Eheleute eingetragen. Hier ist auch Platz für die Eintragungen von Geburten der Kinder, Bescheinigungen der Kirche über eine mögliche kirchliche Trauung sowie die Taufen der Kinder und nicht zuletzt für die Steuerbeurkunden. Inwieweit das Familienstammbuch mit Informationen gefüllt wurde, lag natürlich in der Hand der Eheleute, doch die meisten nutzten das kleine Büchlein für alle Urkunden oder wichtige Dokumente innerhalb der Familie. Von daher kann ein Familienstammbuch wichtige Anhaltspunkte für die weitere Familienforschung ergeben.
Das Familienstammbuch ist keine deutsche Erfindung: Bis 2005 wurde in der Schweiz das Familienbüchlein ausgestellt und auch andere Länder wie Spanien, Frankreich, die Niederlande, Belgien und Rumänien, aber auch Argentinien, Chile und Uruguay stellen ähnliche Dokumente für die Eheleute aus.
Quelle: wikipedia
Alle Rechte vorbehalten.