Am 8. Februar 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegründet, welches später meist nur mit dem Kurzwort Stasi betitelt wurde. In der DDR fungierte das MfS sowohl als Nachrichtendienst und Geheimpolizei als auch als Regierungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED). Im Laufe der Zeit entwickelte es sich zu einem weitverzweigten, personalstarken Überwachungs- und Repressionsapparat mit etwa 91.000 hauptamtlichen sowie zwischen 110.000 und 189.000 inoffizielle Mitarbeiter 1989.
Durch die Wiedervereinigung 1989 entschied die Volkskammer der DDR sich für die Auflösung der MfS. Doch am 4. Dezember 1989 wurden Bezirksstellen in Erfurt, Leipzig, Suhl, Rostock und weiteren Orten von Bürgern besetzt, als die Vernichtung der Stasi-Akten bekannt wurde. Erst am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft, mit dem Ziel der vollständigen Öffnung der Stasi-Akten und insbesondere dem Zugang von Betroffenen an Informationen über sich selbst. Einen Antrag auf Einsicht in die Akten kann man über das Bundesarchiv stellen.
Quelle: Stasimuseum Berlin und wikipedia
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